Ryobi Garantiebestimmungen


1.    Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an den Erstendabnehmer, der durch den Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, zu belegen ist.

2.    Die Garantie umfasst die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit auftretenden Schäden oder Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen.

Von der Garantie ausgenommen sind:

·         Schäden oder Mängel aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung

·         Schäden, die auf missbräuchliche oder entgegen der Bedienungsanleitung beschriebene Nutzung zurückzuführen sind

·         Jedes Produkt, das verändert oder modifiziert wurde, oder von einer nicht autorisierten Servicestätte bearbeitet wurde

·         Jegliche Schäden, die an dem Produkt aufgrund falscher oder mangelnder Wartung entstehen

·         Jede Beschädigung, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht wurde

·         Jedes Produkt, das mit einer falschen Treibstoffmixtur (Treibstoff, Öl, Prozentanteil von Öl) betrieben wurde

·         Jede Beschädigung, die von äußeren Einflüssen (chemisch, physisch, Stöße) oder fremden Substanzen verursacht wurde

·         Natürlicher Verschleiß und Abnutzung von Ersatzteilen

·         Zweckwidrige Benutzung, Überlastung des Werkzeugs

·         Benutzung von nicht zugelassenem Zubehör oder Teilen

·         Vergaser nach 6 Monaten, die Vergasereinstellung nach 6 Monaten

·         Teile und Zubehörteile, die normalem Verschleiß unterliegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Fadenköpfe, Antriebsriemen, Kupplungen, Klingen von Heckenschneidern oder Rasenmähern, Gurtzeug, Gaszügen, Kohlebürsten, Netzkabel, Zinken, Filzunterlegscheiben, Anhangstifte, Gebläse, Gebläse- und Saugschläuche, Saugbeutel und Riemen, Führungsschienen, Sägeketten, Schläuche, Anschlüsse, Sprühdüsen, Räder, Sprühlanzen, innere Rollen, äußere Spulen, Schneidfäden, Zündkerzen, Luftfilter, Treibstofffilter, Mulchmesser usw.

 

3.    Im Garantiefall bitten wir, das betroffene Gerät mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, an eine der Kundendienststellen einzusenden. Die Adressen finden Sie am Ende der Seite. In einigen Ländern schickt Ihr örtlicher RYOBI Händler das Produkt an den RYOBI Kundendienst. Bei Einsendung des Gerätes an unseren Kundendienst ist darauf zu achten, dass das Gerät gut verpackt, mit vollständigem Absender und - soweit möglich - mit einer kurzen Fehlerbeschreibung versehen wird.

 

4.    Die Garantieleistungen werden ohne jede Berechnung durchgeführt; sie bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangel erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetze Werkzeuge und/oder ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Transportkosten werden im Garantiefall durch unseren Logistikpartner übernommen und sind im Vorfeld mit der Kundendienststelle abzustimmen. In einigen Ländern können Zustellgebühren anfallen.

 

Kundendienststelle Deutschland:

Ryobi Reparatur Kompetenz Center Deutschland

Techtronic Industries Central Europe GmbH

Brückenstr.9

D-71364 Winnenden

Tel.: +49 (0)7195/12-500

Fax: +49 (0)7195/12-667

E-Mail: [email protected]

Montag bis Freitag: 08:00 –16:00 Uhr

 

Kundendienststelle Österreich:

RYOBI Kundendienst Österreich

MHG Gausch Reparatur und Ersatzteile

Bairisch Kölldorf 267

A-8344 Bad Gleichenberg

Tel.: +43 (0)3159/ 454-88

Fax: +43 (0)3159/ 454-884

E-Mail: [email protected]

Montag bis Freitag: 07:30 –12:00 Uhr

13:00 –17:00 Uhr